
Digitalisierung
Unser Leistungsangebot im Rahmen der Digitalisierung für
Digitalisierung für Unternehmen
Neben dem konventionellen Belegaustausch bieten wir Ihnen auch mit Datev "Unternehmen online" ein zukunftsweisendes Konzept an, auf digitalem Wege Daten auszutauschen.
Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick
Zeitersparnis: Durch die Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse ersparen Sie sich die Zeit für das Sortieren eines Buchhaltungsordners.
Revisionssichere Archivierung Ihrer Belege: Durch die Verarbeitung Ihrer Buchhaltungsbelege über Datev Unternehmen Online sind diese revisionssicher archiviert. Dadurch erfüllen Sie die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern in digitaler Form.
Verknüpfung von Buchungssatz und Buchungsbeleg: Durch die Verknüpfung des Buchungsbelegs mit dem Buchungssatz können Belege schneller aufgefunden werden. Auch im Falle einer Betriebsprüfung können bei digitaler Büchführung die angeforderten Belege kurzfristig vorgelegt werden.
Reduzierung der Kosten: Durch die aktive Nutzung aller verfügbaren Schnittstellen Ihrer Softwarelösungen reduzieren Sie den Aufwand und somit die Kosten für die laufende Buchhaltung.
Die Leistung “Digitalisierung” im Detail
Oft ist nicht klar, in wie weit die Buchhaltungsprozesse digitalisiert und automatisiert werden können. Deshalb prüfe ich gerne in wieweit wir in Ihrem Unternehmen die Buchhaltungsprozesse optimieren können. Hierzu gehört u.a. die Durchsicht von Softwarelösungen (Faktura, Warenwirtschaft, ERP etc.). Dadurch erkenne ich Schnittstellen zu Datev umso eine automatisierte Übernahme der Daten zu ermöglichen.
Ziel ist es, zudem alle Belege zu digitalisieren und über Datev Unternehmen Online revisionssicher zu speichern. Diese können anschließend mit den jeweiligen Buchungssatz verknüpft werden. Im Falle einer Betriebsprüfung müssen so keine Papierbelege mehr vorgelegt werden. Dem Prüfer stehen die digitalen Belege direkt zur Verfügung stehen.
Des weiteren können Sie die Papierbelege nach Erstellung einer Verfahrensdokumentation vernichten. Bitte sprechen Sie mich vor dem Vernichten von Originalbelegen an. Gerne prüfe ich Ihre Verfahrensdokumentation oder erstelle diese gemeinsam mit Ihnen.
Sofern Sie mit einer Dritt-Software Ihre Buchhaltung erfassen möchten, prüfe ich diese ebenfalls für Sie. Hiermit stellen wir sicher, dass die Software allen Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht. Wir könne zudem vor Einführung Ihrer neuen Software feststellen ob Daten automatisiert in mein Rechnungswesenprogramm übergeben werden können.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen gern die Vorteile und Voraussetzungen.
Photovoltaikanlagen
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss für die Photovoltaikanlage und die dazugehörigen Steuererklärungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuer oder Steuererklärung zur gesonderten Feststellung z.B. bei einer GbR. Außerdem beraten wir sie zu Ihrer Abfindung. Was eine Photovoltaikanlage hier für einen Steuerspareffekt haben kann erfahren Sie in unserem Beratungsgespräch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Vergütung, Preise, Gebühren.
Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an. Hier werden Gegenstandswerte wie Einkommen, Umsatz oder Kosten in Relation zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand gesetzt. Unsere Preise sind individuell. Gerne könne wir ein Gesamtpaket für Sie schnüren, mit dem Sie und wir kalkulieren können. Sprechen Sie uns an!
Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wichtig für unsere Unternehmer-Mandanten:
Damit sie Ihre Liquidität im Griff haben, gibt es bei uns die Möglichkeit, das Gesamthonorar pro Jahr für Buchführung, Lohn und Jahresabschluss zu kalkulieren und auf 12 Monate aufgeteilt zu zahlen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.
Lohnt sich ein Steuerberaterwechsel um Kosten zu sparen?
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Gemeinnützige Vereine & GmbHs
Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung verschiedene Sparten z.B. ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betreiben ist eine Spartenrechnung notwendig. Jede Einnahme und Ausgabe muss den 4 möglichen Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Gerne unterstütze ich Sie hierbei oder Sie stellen mir Ihre Spartenrechnung zur Verfügung.
Sofern Ihre Buchhaltung laufend zu erstellen ist, kann die Spartenrechnung bereits von uns auch monatlich mit Hilfe von Kostenstellen abgebildet werden.
Auch in der Umsatzsteuer können Besonderheiten wie steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen zu einer Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer führen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die Abgabe der monatlich oder vierteljährlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen zur Verfügung.
Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick:
Fehlerfrei Gemeinnützigkeitserklärung: Ich erstelle für Sie eine korrekte Spartenrechnung und Gemeinnützigkeitserklärung, so dass Sie nicht Gefahr laufen die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt zu bekommen.
Korrekte Umsatzsteuererklärung: Sie erhalten zudem eine Umsatzsteuererklärung mit korrekt aufgeteilten Vorsteuerbeträgen.
